Mann und Frau mit ihrer Tochter

Rauchmelder, das sollten Sie wissen:

Hessen (seit 2005, überarbeitet 2011)

Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 24.06.2005
  • für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2014
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern, Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

Die Produktnorm für Rauchwarnmelder

DIN 14604

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.

Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm DIN EN 14604 zertifiziert sein. Seit August 2008 dürfen nur noch nach DIN 14604 zertifizierte Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden. Durch die Einführung der Rauchmelderpflicht in einigen Bundesländern sind diese beiden Normen eine wichtige Planungshilfe für die zahlreichen Wohnungsbauunternehmen, die jetzt in den kommenden Jahren ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten haben. In den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer gilt die DIN 14676 sowie die DIN EN 14604 als verbindlich.

Die Übereinstimmung des Produkts mit den Anforderungen der infrage kommenden europäischen Norm muss unter anderem durch eine werkseigene Produktionskontrolle sowie eine Typprüfung nachgewiesen werden. Hierbei kann das System der werkseigenen Kontrolle Bestandteil eines vorhandenen Qualitätsmanagementsystems DIN ISO 9001:2000 sein. Zum Nachweis der Konformität mit dieser europäischen Norm muss eine Typprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung wird durch unabhängige Produktzertifizierungsstellen durchgeführt. Beschriftung der Rauchwarnmelder / CE-Kennzeichnung jeder Rauchwarnmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • DIN EN 14604
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
  • vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
  • Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: “Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.”

Zudem muss zum Rauchwarnmelder eine Anleitung geliefert werden, die Informationen über Anweisungen für Standortwahl, Montage und Wartung erhalten. Zusätzlich müssen auf dem Produkt das Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben sein.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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