Blaulicht und Martinshorn

Blaulicht und Martinshorn – wie verhalte ich mich richtig

Wenn die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs sind, ist schnelle Hilfe gefragt. Oft werden die Retter jedoch durch Unachtsamkeit oder falsches Verhalten von Verkehrsteilnehmern behindert. Blaulicht und Martinshorn bedeuten für Einsatzfahrzeuge freie Fahrt. Mit Sondersignalen steht Ihnen nämlich ein Wegerecht zu, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Ihnen freie Bahn schaffen.

Verhalten auf einspurigen Straßen:

verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten sie ggf. an
bremsen Sie nicht plötzlich, wenn Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen bemerken
fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand
vergewissern Sie sich vor der Weiterfahrt, ob weitere Einsatzfahrzeuge folgen

Das gleiche Verhalten ist anzuwenden, wenn Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen entgegenkommt.

Verhalten an Ampeln:

rote Ampel:

  • weichen Sie nach rechts aus
  • überfahren Sie ggf. die Haltelinie

grüne Ampel:

  • bleiben Sie unverzüglich stehen, sobald Sie ein Fahrzeug mit Sondersignalen akustisch oder optisch wahrnehmen
  • verzichten Sie auf Ihr Vorfahrrecht

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen an Ampeln auf Ihre Vorrechte zugunsten von Einsatzfahrzeugen verzichten.

Rettungsgassen auf Autobahnen:

Bei Unfällen auf Autobahnen und Bundesstraßen bilden sich oft in Kürze kilometerlange Staus. Dies erschwert es den anfahrenden Einsatzfahrzeugen – gerade LKWs – schnell zur Unfallstelle vordringen zu können. Doch gerade hier ist schnelle Hilfe gefragt, wenn z.B. noch Personen in demolierten Fahrzeugen eingeklemmt sind.

Darum gilt es bei Staus folgende Regeln zu beachten:

  • achten Sie auf akustische Signale wie das Martinshorn – schalten Sie hierzu das Radio leiser oder öffnen Sie das Fenster
  • behalten Sie den rückwärtigen Verkehr mit dem Seitenspiegel im Auge
  • laufen Sie nicht auf der Fahrbahn umher
  • bilden Sie Rettungsgassen

Wo ist die Rettungsgasse zu bilden?

Bei Fahrbahnen mit zwei Fahrbahnen in eine Richtung ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen zu bilden, auf dreispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden.

Um eine Gasse bilden zu können, empfiehlt es sich bei einer

Der Standstreifen ist grundsätzlich nur für Pannenfahrzeuge vorgesehen und dient nicht als Rettungsweg für Einsatzkräfte.

Denken Sie deshalb immer an die Bildung von Rettungsgassen und beachten Sie, dass meist mehrere Einsatzfahrzeuge unterwegs sind. Halten Sie deshalb die Rettungsgasse auch weiter frei, bis der Stau sich auflöst.

Und beachten Sie: Missbrauchen Sie die Rettungsgasse nicht, indem Sie sich an ein vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug hängen. Dies ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.