Befliegung des Gemeindegebietes mit einer Drohne zur Erstellung hochauflösender Bilddaten

31. März 2022 | Bericht der Gemeinde

In den nächsten Tagen wir ein – von der Gemeinde beauftragtes – Unternehmen mit einer Drohne Teile des Gemeindegebietes befliegen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den nächsten Tagen wir ein – von der Gemeinde beauftragtes – Unternehmen mit einer Drohne Teile des Gemeindegebietes befliegen. Bisher wurden solche Aufnahmen, die für die Erstellung von Luftbildern notwendig sind, durch die Befliegung mit Kleinflugzeugen erstellt. In diesem Jahr wird dies in unserer Gemeinde erstmals mittels Drohnen erfolgen. Dieses Verfahren ist kostengünstiger und die Bilddaten sind hochauflösender.

Nutzen dieser Daten:

Als Folge der Starkregenereignisse in der jüngsten Vergangenheit hat sich die Gemeinde entschlossen, das Gemeindegebiet auf mögliche Gefahrenstellen untersuchen zu lassen.
In diesem Zusammenhang sind Datenerfassungen der Oberfläche und des Geländes notwendig, um den Abfluss von starkregenbedingten Wassermengen simulieren zu können.
Für diese Simulationen werden auch die hochaufgelösten Bilddaten der Drohnenbefliegung eingesetzt. Dadurch ist es möglich, Starkregenereignisse realitätsnah zu simulieren. Die Ergebnisse dieser Simulation sollen helfen, auf mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen, um vorbeugende Maßnahmen treffen zu können.

Eine Genehmigung der Grundstückseigentümer für den Überflug der Grundstücke ist nicht erforderlich, da der Betrieb der Drohne in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet. Rechtsgrundlage ist § 21h (3), Absatz 7, c, aa der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/__21h.html